Mandatsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Mandatsbedingungen gelten für alle Mandate, die zwischen der SYLVENSTEIN Rechtsanwälte Herzog & Partner PartmbB, Sckellstr. 6, 81667 München (nachfolgend „SYLVENSTEIN“) und der Mandantschaft geschlossen werden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und Gewerbetreibende.

Mandatserteilung

Das Mandat kommt durch Annahme des Auftrags durch SYLVENSTEIN zustande. SYLVENSTEIN ist berechtigt, das Mandat abzulehnen, insbesondere bei Interessenkollisionen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen SYLVENSTEIN und der Mandantschaft.

Umfang des Mandats

Der Umfang des Mandats richtet sich nach der erteilten Beauftragung. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Ohne besondere und schriftliche Vereinbarung sind steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratungs- oder Prüfungstätigkeiten nicht Teil der Tätigkeit von SYLVENSTEIN. Die Beratung beschränkt sich ausschließlich auf deutsches Recht. Sofern einzelne Dokumente oder Aspekte der Tätigkeit ausländisches Recht betreffen, kann SYLVENSTEIN allenfalls eine Plausibilitätsprüfung vornehmen.

SYLVENSTEIN ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen. SYLVENSTEIN steht im Hinblick auf Beratungsverträge ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung in Textform getroffen wurde, welche Vorrang hat. Die Mandantschaft ist verpflichtet, angeforderte Vorschüsse zu leisten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt. in gesetzlicher Höhe.

Pflichten der Mandantschaft

Die Mandantschaft verpflichtet sich, SYLVENSTEIN alle für die Bearbeitung des Mandats erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen sowie alle relevanten Unterlagen unverzüglich zu übermitteln. Ansprüche der Mandantschaft aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind nicht abtretbar.

Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung (B2B)

Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Vertraulichkeit

SYLVENSTEIN ist zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Mandats erlangten Informationen verpflichtet. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Mandats bestehen.

HAFTUNGSBEGRENZUNG

SYLVENSTEIN unterhält   eine   Berufshaftpflichtversicherung (§ 51 a BRAO i. V. m. § 8 Abs. 4 PartGG). Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beträgt EUR 2,5 Mio.

Mit Bestätigung erklärt sich die Mandantschaft damit einverstanden, dass alle etwaigen Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses oder im Rahmen künftiger Aufträge – wenn auch nur leicht fahrlässig – von SYLVENSTEIN verursacht werden, auf die Höchstsumme von EUR 2,5 Mio. pro Fall begrenzt sind; etwas anderes kann (aber müsste auch) ausdrücklich schriftlich vereinbart sein. Als „Schadensfall“ wird die Gesamtheit der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten verstanden, die sich aus einer schädigenden Handlung ergeben. Als „Schadensfall“ ist auch die Summe aller Schadensersatzansprüche zu verstehen, die Folge einer oder mehrerer schädigenden Handlungen sind, die bei der  Tätigkeit von SYLVENSTEIN im Rahmen derselben Mandatsangelegenheit ausgeführt wurden. Zur Klarstellung: Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

SYLVENSTEIN haftet nur für die sorgfältige Auswahl Dritter, die in Abstimmung mit dem Auftraggeber hinzugezogen werden, zum Beispiel zur Beratung im ausländischen Recht. Für Schäden, die durch Mängel in der Leistung sorgfältig ausgesuchter Dritter entstehen, haftet SYLVENSTEIN nicht.

Jeder Haftungsausschluss und / oder jede Haftungsbegrenzung unter den vorstehenden Ziffern findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.

Die vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn sich eine Haftung gegenüber einer anderen juristischen oder natürlichen Person als der Mandantschaft ergeben sollte, zum Beispiel gegenüber Rechtsnachfolgern. Die Beratungsleistungen erbringt SYLVENSTEIN nur der Mandantschaft gegenüber; schriftliche Ausarbeitungen wie etwa gutachterliche Stellungnahmen sind ausschließlich für die Mandantschaft bestimmt. Die Mandantschaft wird diese gegenüber Dritten, wie etwa Banken und Gesellschaftern, nicht verwenden und ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von SYLVENSTEIN auch nicht in Auszügen zur Verfügung stellen. Auch im Falle einer von SYLVENSTEIN gestatteten Weitergabe ist die Mandantschaft vor Weitergabe verpflichtet, solche Dritten auf das Bestehen der Haftungsbeschränkungsvereinbarung hinzuweisen

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung von SYLVENSTEIN zu entnehmen.

Bei der E-Mail Kommunikation kann technisch nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte Kenntnis vom Inhalt unverschlüsselter E-Mails erhalten. Der Mandantschaft ist bekannt, dass mit der elektronischen Datenübertragung per E-Mail oder neben dem unberechtigten Zugriff Dritter auch weitere Sicherheitsrisiken (Datenverlust, Virenübertragung, Übersendungsausfall oder -fehler, etc.) nicht sicher ausgeschlossen werden können.  Sofern die Mandantschaft den Einsatz von Verschlüsselungsverfahren wünscht, teilt sie dies ausdrücklich schriftlich mit.

SCHLUSSBESTIMMUNG

Im Mandatsverhältnis kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

Gerichtsstand ist München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Vereinbarungen bleiben jederzeit möglich und haben im Falle ihres Abschlusses Vorrang vor diesen Mandatsvereinbarungen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen aber der Schriftform. Dies gilt auch für jede Modifizierung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

 


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