MEDIEN- & ENTERTAINMENTRECHT

Unsere Expertise

Unsere Tätigkeit im Medien- und Entertainmentrecht umfasst die Beratung von Künstlern, Film- und Fernsehschaffenden und sonstigen Rechteinhabern sowie Rechteauswertern bei der Verteidigung und Wahrnehmung sowie dem Schutz ihrer Rechte, der Verhandlung von Verträgen und der Vertretung gegenüber Dritten.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei unter Anderem:

ENTWURF UND VERHANDLUNG VON

  • Mitwirkendenverträgen
  • Moderationsverträgen
  • (Format-)Lizenzverträgen
  • (Auftrags-)Produktionsverträgen
  • Managementverträgen
  • Künstlerexklusivverträgen
  • Sponsoringverträgen
  • Testimonialverträgen
  • Tourneeverträgen

SCHUTZ

  • des Rechts am eigenen Bild
  • des Persönlichkeitsrechts
  • des Rufs und der Reputation (Reputation Management)

GELTENDMACHUNG VON

  • Unterlassungsansprüchen
  • Schadensersatzansprüchen
  • Geldentschädigungsansprüchen

Wir beraten nicht nur juristisch, sondern strategisch und kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um eine bestmögliche Vermarktung Ihrer Rechte.

Hier können Sie direkt per E-Mail zu Dr. Dominik Herzog Kontakt aufnehmen…

RA Dr. Dominik Herzog

T 089 716 772 – 310
F 089 716 772 – 319
E herzog@sylvenstein-law.de
Sprachen: Deutsch, Englisch


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